Februar 2023

Geflügelinfluenza in Österreich

Geflügelinfluenza in Österreich

Geflügelinfluenza in Österreich 

In jüngster Zeit haben sich in Österreich zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist daher nicht auszugehen. Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, werden mit 27. Jänner 2023 die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich ausgeweitet.

Am 19. Jänner 2023 wurden Ausbrüche in Betrieben in Tirol und Oberösterreich bestätigt, die Behörden haben Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Seit 30. Dezember 2022 wurden bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark Geflügelpest festgestellt.

 

In jenen Regionen, die als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel seit 10.01.2023 bis auf weiteres in geschlossenen, zumindest überdachten, Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

 

Geflügelhalter:innen sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist. 

 

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt. Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen.

 

Schutz- und Überwachungszone: 

Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, um ein potentielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potentielle Übertragung zu verhindern. Innerhalb der Schutzzone (3-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert. 

 

 In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen: • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren. • Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen. • Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. • Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern (z.B.: in Ställen), dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist. Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt! • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.

 

Weiterführende Informationen zur aktuellen Situation in Österreich finden sich auf der AGES-Homepage: www.ages.at

 

Was ist die Aviäre Influenza

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Symptome beim Geflügel Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

 

• Massenerkrankung

• Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln

• Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)

• Grünlich wässriger Durchfall

• Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern

• Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich

• Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung

• Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme

• Mattigkeit

• Fieber

 

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die lokal zuständige Veterinärbehörde zu informieren.

 

Präventionsmaßnahmen

• Österreichweite Meldepflicht von tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit anschließender Untersuchung auf den Erreger der Geflügelpest.

• Anzeigepflicht von Verdachtsfällen bei Geflügel. Jeder Verdacht muss der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt gemeldet werden.

• Aktives Überwachungsprogramm beim Geflügel zur Früherkennung allfälliger Ausbrüche.

• Definition von Risikogebieten und Vorgabe von Biosicherheitsmaßnahmen auf Betrieben.